AfD-Politiker Joachim Paul scheitert endgültig vor dem Bundesverfassungsgericht

Admin User
2 Min.
Eine Person, die in ein Mikrofon spricht und im Hintergrund ein Banner mit der Aufschrift 'Bundes' trägt.

AfD-Politiker Joachim Paul scheitert endgültig vor dem Bundesverfassungsgericht

Joachim Paul, Politiker der AfD, darf nicht an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem endgültigen Urteil seine juristischen Bemühungen zur Aufhebung des Ausschlusses beendet. Begründet wurde die Entscheidung mit Zweifeln an seinem Bekenntnis zu den demokratischen Grundsätzen.

Der Streit begann Anfang August, als der Ludwigshafener Wahlausschuss Pauls Kandidatur ablehnte. Die Begründung stützte sich auf einen Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz, das seine Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen dokumentiert hatte. Der Ausschuss stellte infrage, ob Paul die freiheitlich-demokratische Grundordnung wahren könne.

Paul klagte gegen den Beschluss zunächst vor dem Verwaltungsgericht Neustadt in Holstein und später vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz. Beide Gerichte wiesen seine Beschwerden ab. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz scheiterte ebenfalls, da keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung vorlagen.

Nun hat auch das Bundesverfassungsgericht seine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen – damit sind alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Sollte die Aufsichtsbehörde das Wahlergebnis bestätigen, kann Paul innerhalb von zwei Wochen eine Überprüfung beantragen. Das Verwaltungsgericht Neustadt müsste dann prüfen, ob sein Ausschluss rechtmäßig war und ob er das Ergebnis beeinflusst hat.

Mit der endgültigen Gerichtsentscheidung sind Pauls rechtliche Wege für eine Teilnahme an der Oberbürgermeisterwahl versperrt. Eine weitere Prüfung würde sich lediglich auf die Frage konzentrieren, ob der Ausschluss nach Wahlrecht gerechtfertigt war. Der weitere Verlauf hängt nun von der Bestätigung des Wahlergebnisses durch die Aufsichtsbehörde ab.