Atommüll-Lagerung in Philippsburg bleibt – trotz Sicherheitsbedenken

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In dem Bild ist ein Sicherheitssack zu sehen.

VGH bestätigt Lagerung von Atomabfällen in Philippsburg - Atommüll-Lagerung in Philippsburg bleibt – trotz Sicherheitsbedenken

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg

VGH bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg

  1. Dezember 2025, 11:32 Uhr

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Lagerung von hochradioaktivem Abfall im Zwischenlager Philippsburg genehmigt. Im Jahr 2024 wurden dort vier neue Castor-HAW28M-Behälter in Betrieb genommen, die nach höchsten Sicherheitsstandards konstruiert sind. Kritiker hatten Bedenken wegen möglicher Anschlags- oder Sabotagegefahren geäußert, doch das Gericht bestätigte die bestehenden Genehmigungen – allerdings unter Auflagen für verbesserte Schutzmaßnahmen.

Die neuesten Behälter bestehen aus massivem Gussmetall mit 40 Zentimeter dicken Wänden und sind für extreme Belastungen ausgelegt. Sie haben strenge Tests bestanden, darunter Stürze, Brände und sogar die Explosion eines voll beladenen Flüssiggas-Tanklastzugs in unmittelbarer Nähe. Die schweren Stahldeckel bieten eine zusätzliche Barriere für das radioaktive Material im Inneren.

Mit dem Urteil darf das Zwischenlager Philippsburg seinen Betrieb fortsetzen, muss jedoch verschärfte Sicherheitsvorgaben erfüllen. Die vier neuen Behälter verbleiben vor Ort und gesellen sich zu den bereits vorhandenen 106 Castoren. Da es noch immer keine dauerhafte Lösung für die Endlagerung von Atommüll gibt, wird der Standort voraussichtlich weit über die aktuelle Genehmigungsdauer hinaus in Betrieb bleiben.