Baden-Württemberg lockert Düngeregeln: Mehr Flexibilität für Landwirte bei Sperrfristen

Baden-Württemberg lockert Düngeregeln: Mehr Flexibilität für Landwirte bei Sperrfristen
Landwirte in Baden-Württemberg erhalten nun mehr Flexibilität bei der Düngemittelausbringung. Das Landesministerium hat eine Verschiebung der Sperrfristen für die Düngung von Grünland und bestimmten Ackerflächen genehmigt. Dadurch können der Beginn und das Ende der Beschränkungen um bis zu vier Wochen verschoben werden.
Die Anpassung folgt einer Entscheidung aus dem Jahr 2023, die ähnliche Verlängerungen für stickstoffreiche Düngemittel erlaubte. Die Behörden wollen Landwirten damit helfen, sich besser an lokale Bedingungen und Wetterlagen anzupassen, ohne die Umweltvorschriften zu lockern.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat die Änderung auf Grundlage von Paragraf 6, Abschnitt 10, Absatz 1 der Düngeverordnung eingeführt. Betroffen sind Dauergrünland, temporäres Grünland sowie Ackerflächen mit mehrjährigen Futterpflanzen.
Die zuständigen Landratsämter können die Verschiebung durch Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder eine Allgemeinverfügung bewilligen. Vorab müssen sie jedoch die Untere Wasserbehörde konsultieren. Die Gesamtlänge der Sperrzeit darf nicht verkürzt werden, sodass die Gesamtbeschränkungen unverändert bleiben. Die Maßnahme baut auf einem Beschluss aus dem Jahr 2023 auf, der bereits eine vierwöchige Verlängerung für stickstoffbetonte Düngemittel zuließ. Ziel des Ministeriums ist es, die Stickstoffeffizienz zu verbessern, indem die Vorschriften besser an die praktischen Gegebenheiten der Landwirtschaft angepasst werden. Wetterschwankungen und standortspezifische Erfordernisse spielten bei der Entscheidung eine zentrale Rolle. Landwirte erhalten nun mehr Spielraum, Düngemittel dann auszubringen, wenn die Bedingungen optimal sind. Die Änderung schwächt den Umweltschutz nicht, sondern bietet praktische Flexibilität im Rahmen der bestehenden Regeln.
Die neuen Bestimmungen geben Landwirten mehr Kontrolle über den Zeitpunkt der Düngung, ohne die strengen zeitlichen Grenzen aufzuweichen. Die Landratsämter werden die Genehmigungen in Abstimmung mit den Wasserbehörden erteilen. Die Anpassung ist Teil der laufenden Bemühungen, landwirtschaftliche Produktivität mit einer verantwortungsvollen Stickstoffbewirtschaftung in Einklang zu bringen.

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