BGH entscheidet über Marokkos Klage wegen Pegasus-Enthüllungen der Medien

BGH verhandelt Morokkos Klage gegen deutsche Medien im Pegasus-Skandal - BGH entscheidet über Marokkos Klage wegen Pegasus-Enthüllungen der Medien
Ein Rechtsstreit zieht sich hin, nachdem Enthüllungen über flächendeckende Überwachung mit der Spionagesoftware Pegasus bekannt wurden. Die Untersuchung aus dem Jahr 2021, an der 17 internationale Medien beteiligt waren, deckte auf, dass Journalisten, Politiker und Aktivisten ins Visier genommen wurden. Marokko, dem eine Verstrickung in die Affäre vorgeworfen wird, hat gegen Medienhäuser geklagt und Schadensersatz für die angebliche Verletzung seiner nationalen Würde gefordert.
Die von der israelischen Firma NSO Group entwickelte Spyware soll laut Vorwürfen vom marokkanischen Geheimdienst, der Generaldirektion für territoriale Überwachung (DGST), eingesetzt worden sein. Landgerichte in Hamburg wiesen Marokkos Klagen gegen Medien wie Zeit Online und die Süddeutsche Zeitung zunächst ab. Nun liegt der Fall jedoch beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der in Kürze das endgültige Urteil sprechen wird.
Marokko bestreitet, Pegasus-Spionagesoftware erworben zu haben, und argumentiert, die Medienberichte hätten seinem Ruf schweren Schaden zugefügt. In der Klage wird geltend gemacht, die Veröffentlichungen hätten die nationale Würde des Landes verletzt. Die betroffenen internationalen Medien hingegen stehen zu ihren Recherchen, die erhebliche Bedenken hinsichtlich digitaler Überwachung und Datenschutz aufgeworfen haben.
Die Entscheidung des BGH wird den Ausgang dieses viel beachteten Falls bestimmen – mit weitreichenden Konsequenzen für die Pressefreiheit, digitale Rechte und die internationalen Beziehungen. Das Urteil könnte Marokkos Forderungen bestätigen oder abweisen und damit möglicherweise einen Präzedenzfall für künftige Verfahren zu digitaler Überwachung und Medienberichterstattung schaffen.

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