BGH klärt Verbraucherrechte bei Reiseversicherungen in Pandemie-Fällen

Ausschluss von 'Schaden durch Pandemien' in Reiseversicherungen ist erlaubt - BGH klärt Verbraucherrechte bei Reiseversicherungen in Pandemie-Fällen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Fall zu Reiseversicherungen und pandemiebedingten Schäden ein Urteil gefällt. Die Entscheidung des Gerichts klärt die Rechte von Verbrauchern in Bezug auf Ausschlussklauseln in Reiseversicherungsverträgen. Der BGH urteilte, dass Verbraucher logischerweise davon ausgehen, dass lokale Ausbrüche nicht unter den Pandemieausschluss fallen. Das bedeutet: Wenn eine Police Schäden durch Pandemien explizit ausschließt, bezieht sich dies auf die großflächige, kontinentübergreifende Ausbreitung einer Infektionskrankheit – nicht auf örtlich begrenzte Ausbrüche. Das Gericht kam zudem zu dem Schluss, dass ein durchschnittlicher Verbraucher die Ausschlussklausel verstehen könne. Dies ist bedeutsam, da Verbraucher damit selbst dafür verantwortlich sind, den Umfang ihres Versicherungsschutzes und die Risiken, die diesen ungültig machen könnten, bei Abschluss einer Police zu prüfen. Verbraucherschützer hatten argumentiert, die Definition einer Pandemie sei unklar und nicht präzise genug – doch das Gericht folgte dieser Auffassung nicht. Ungeklärt bleibt jedoch, welcher Anwalt die Verbraucher in diesem Fall vertrat oder als ihr Vertreter auftrat, da die verfügbaren Informationen hierzu keine Angaben machen. Das Urteil des BGH schafft Klarheit für Verbraucher in Bezug auf pandemiebedingte Schäden in Reiseversicherungen. Es unterstreicht die Bedeutung des Verständnisses von Vertragsausschlüssen und ermutigt Verbraucher, ihren Versicherungsschutz sorgfältig zu prüfen. Die Entscheidung setzt zudem einen Präzedenzfall für künftige Fälle mit ähnlichen Ausschlussklauseln.

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