BGH-Urteil belastet Betreiber von Batteriespeichern mit neuen Netzgebühren

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Ein Tisch mit Monitoren, die Daten von elektrischen Geräten anzeigen.

BGH-Urteil belastet Betreiber von Batteriespeichern mit neuen Netzgebühren

Deutschlands höchstes Zivilgericht hat entschieden, dass Netzbetreiber Netzanschlussgebühren auch an Endverbraucher weitergeben dürfen – darunter fallen nun auch Betreiber stationärer Batteriespeicher. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kippt damit eine vorherige Rechtsprechung und wirft Fragen nach den Kosten für Energiespeicherprojekte im ganzen Land auf.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Klage des Unternehmens Kyon Energy, das sich gegen die Erhebung von Netzentgelten für seine großskaligen Batteriespeichersysteme wehrte. Das Unternehmen argumentierte, solche Anlagen würden die Netzstabilität fördern und dürften daher nicht wie gewöhnliche Endkunden belastet werden. Der BGH wies die Revision jedoch ab und hob damit ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auf.

Der Bundesverband Energiespeicher kritisierte das Urteil scharf, da es die Bedeutung von Speichern für die Energiewende ignoriert. Zwar schafft die Entscheidung Rechtssicherheit, doch warnte der Verband vor steigenden Projektkosten und forderte politische Reformen, um das Energierecht zu modernisieren. Rechtsexperten wie Simon Groneberg von der Kanzlei McDermott Will & Emery betonten, das Urteil biete zwar Klarheit, könnte Entwickler aber mit höheren Abgaben belasten. Kyon Energy ergänzte, die vollen Auswirkungen ließen sich erst beurteilen, wenn das Gericht seine detaillierte Begründung veröffentlicht. Unklar bleibt zudem, wie die Bundesnetzagentur das Urteil umsetzen wird – allein über 850 Verteilnetzbetreiber sind bundesweit betroffen. Auch die Folgen für andere Speichertechnologien und künftige Projekte sind noch offen. Branchenbeobachter verweisen auf laufende regulatorische Arbeiten, darunter mögliche Änderungen bei der Befreiung von Netzentgelten für Speicher bis Ende 2025.

Mit dem BGH-Urteil steht fest: Auch Betreiber stationärer Batteriespeicher müssen Netzanschlussgebühren zahlen. Dies könnte die Kosten für Energiespeicherprojekte in die Höhe treiben und Investitionsentscheidungen beeinflussen. Die Branche wartet nun auf weitere Vorgaben der Regulierungsbehörden und mögliche gesetzliche Anpassungen, um den wandelnden Energiemarkt abzubilden.

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