Steuervorteile für Menschen mit Behinderung: So sparen Sie mit dem Pauschbetrag

Steuervorteile für Menschen mit Behinderung: So sparen Sie mit dem Pauschbetrag
Menschen mit Behinderung in Deutschland können ihr zu versteuerndes Einkommen durch einen Behinderten-Pauschbetrag mindern. Dieser Steuerfreibetrag gleicht die zusätzlichen Kosten aus, die durch die Behinderung entstehen. Die Höhe des Betrags hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab – bereits ab einem GdB von 20 besteht Anspruch auf finanzielle Entlastung.
Der Behinderten-Pauschbetrag beginnt bei 384 Euro pro Jahr für einen GdB von 20. Um ihn geltend zu machen, müssen Steuerzahler einen Nachweis – etwa einen Bescheid des Versorgungsamts oder einen Schwerbehindertenausweis – mit der jährlichen Einkommensteuererklärung einreichen. Bei höherem GdB steigt auch der Freibetrag: Bei einem GdB von 30 beträgt er beispielsweise 620 Euro.
Ab einem GdB von 50 gilt eine Behinderung als schwer, was weitere Vergünstigungen mit sich bringt. Dazu gehört etwa ein 50-prozentiger Nachlass auf die Kfz-Steuer, sofern im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen „G“ (erhebliche Gehbehinderung) oder „Gl“ (geistige Behinderung) eingetragen sind. Urlaubskostenpauschalen werden jedoch erst ab einem GdB von 70 oder 80 gewährt – abhängig von den Mobilitätseinschränkungen. Der GdB ist dabei unabhängig von den Pflegegraden der Pflegeversicherung. Angehörige, die pflegen, können zwar einen Pflege-Pauschbetrag beantragen, allerdings nur, wenn die betreute Person mindestens Pflegegrad 2 hat. Alle Ansprüche müssen unter „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung angegeben werden.
Der Pauschbetrag senkt das zu versteuernde Einkommen ohne Einzelnachweis der Ausgaben. Voraussetzung ist lediglich die Vorlage eines amtlichen Behindertennachweises bei der Abgabe der Steuererklärung. Das System soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung, die höhere Kosten tragen, gezielt finanziell unterstützt werden.

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