Deutschland verhängt Bußgelder gegen zwei Restaurants wegen illegaler Arbeiter

Admin User
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Eine bunte Wand mit einem Bekleidungsgeschäft, ein Pfahl mit Zahlen und einem Wort, ein Verkehrszeichen, ein Weg mit einigen Menschen und zwei Autos, Blätter im Hintergrund, eine Kamera und ein Draht.

Deutschland verhängt Bußgelder gegen zwei Restaurants wegen illegaler Arbeiter

Bei Routinekontrollen in zwei Gastronomiebetrieben in Deutschland – in Gengenbach und Kehl – sind mehrere Fälle von Beschäftigten ohne gültige Aufenthaltserlaubnis aufgedeckt worden. Die von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Lörrach durchgeführten Überprüfungen führten zu strafrechtlichen Ermittlungen und Bußgeldern. In Gengenbach versuchte ein ausländischer Mitarbeiter zunächst, sich als Gast auszugeben, wurde jedoch als illegal Beschäftigter entlarvt. Bei weiteren Nachforschungen stellte sich heraus, dass auch ein Kollege ohne die erforderliche Genehmigung arbeitete. Beide Personen verfügten weder über eine gültige Aufenthalts- noch über eine Arbeitserlaubnis. Der Mitarbeiter, der die Prüfer täuschen wollte, musste für sein Verhalten ein Bußgeld zahlen. Die Lage in Kehl war noch turbulent: Als die Zollbeamten eintrafen, versuchten vier Beschäftigte, vom Ort des Geschehens zu fliehen. Keiner von ihnen konnte eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorweisen, weshalb gegen alle vier wegen illegaler Einreise und Aufenthalts ein Verfahren eingeleitet wurde. Die Kontrollen sind Teil der laufenden Bemühungen, illegale Beschäftigung zu bekämpfen, unfaire Konkurrenz zu verhindern und das Sozialsystem zu schützen. Das Hauptzollamt Lörrach setzt die Überwachung und Durchsetzung dieser Vorschriften fort, um die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten und ein faires, rechtmäßiges Arbeitsumfeld zu sichern.