Fördergeld-Affäre: Wie Katherina Reiche und zu Guttenberg die Debatte spalten

Fördergeld-Affäre: Wie Katherina Reiche und zu Guttenberg die Debatte spalten
Reiche und zu Guttenberg: Wenn die Liebe die Fördergelder segnet
Teaser: Dass eine Ministerin den eigenen Partner mit Staatsgeldern fördert, sei kein Skandal, findet nd-Kolumnist Andreas Koristka. Deutschland habe ohnehin so wenige Promi-Paare – die sollte man nicht vertreiben.
11. Dezember 2025, 08:19 Uhr
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und der ehemalige Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg stehen im Mittelpunkt einer Fördergeld-Debatte. Wie das Magazin Der Spiegel berichtete, erhielt ein Unternehmen mit Verbindungen zu zu Guttenberg eine Subvention in Höhe von 290.000 Euro aus Reiches Ministerium. Das Paar, eines der wenigen prominenten Liebespaare Deutschlands, sieht sich damit erneut mit medialer Aufmerksamkeit konfrontiert.
Laut Spiegel hält zu Guttenberg einen einprozentigen Anteil an dem begünstigten Unternehmen, das 2025 die Förderung erhalten soll. Sein theoretischer Gewinn läge damit bei 2.900 Euro. Die Meldung löste schnell Diskussionen über mögliche Interessenkonflikte aus – schließlich ist Reiche als Wirtschaftsministerin für die Vergabe solcher Mittel zuständig.
Zu Guttenberg wies die Vorwürfe als "abwegig" zurück. Er habe weder von einem Förderantrag gewusst noch sei er in den Prozess eingebunden gewesen. Öffentliche Unterlagen, die seinen Anteilseignerstatus belegen, gibt es nicht.
In einem Kommentar für die nd argumentierte Kolumnist Andreas Koristka unterdessen, man solle das Paar lieber feiern als zu kritisieren. Statt über Subventionen zu streiten, solle die Presse lieber "menschliche Geschichten" aus ihrem Alltag erzählen. Koristkas Kolumne Betreutes Lesen erscheint regelmäßig auf dasnd.de/koristka.
Im Kern geht es um die angebliche Vergabe von 290.000 Euro an ein Unternehmen mit Bezügen zu zu Guttenberg, der jede Beteiligung bestreitet. Die Debatte wirft zugleich die Frage auf, wie weit die Berichterstattung über das Privatleben von Personen des öffentlichen Lebens gehen darf.

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