Georgien als sicheres Reiseziel? Gericht kippt EU-Einstufung mit überraschendem Urteil

Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland betrachtet werden - Georgien als sicheres Reiseziel? Gericht kippt EU-Einstufung mit überraschendem Urteil
Ein deutsches Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Georgien nach EU-Recht nicht als sicheres Herkunftsland für Urlauber eingestuft werden darf. Das Urteil stammt vom Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe, das Mängel in der bisherigen Einstufung für Europa feststellte. Dennoch wies das Gericht die Asylanträge zweier georgischer Staatsbürger, die in dem Verfahren betroffen waren, ab.
Das Gericht argumentierte, dass die EU-Vorschriften vorsehen, dass das gesamte Staatsgebiet eines Landes – und damit alle seine Bewohner – als sicher gelten müssen, bevor es als sicheres Herkunftsland für Urlauber eingestuft werden kann. Da Georgien die abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien umfasst, die nach Ansicht des Gerichts diesen Anforderungen nicht genügen, wurde die bisherige Klassifizierung für rechtlich unzulässig erklärt.
Das Urteil steht im Einklang mit einer ähnlichen Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom März. Es widerspricht jedoch einem separaten Beschluss des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts von April, das in dieser Frage eine andere Position vertrat.
Details zu den konkreten Asylsuchenden, deren Anträge abgelehnt wurden, wurden nicht bekannt gegeben. Auch blieb unklar, wer die Beschwerden in ihrem Namen eingereicht hatte.
Obwohl das Gericht die Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland für Urlauber für unvereinbar mit dem EU-Recht hielt, lehnte es die betreffenden Asylanträge dennoch ab. Die Entscheidung unterstreicht die rechtlichen Komplexitäten im Zusammenhang mit Asylanträgen georgischer Staatsbürger. Künftige Fälle könnten nun eine genauere Prüfung der Auslegung der EU-Vorschriften durch das Gericht erfordern.

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