Ruhezeiten für Gräber in Villingen-Schwenningen enden 2025 – was Betroffene jetzt wissen müssen

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Ein Friedhof mit zahlreichen Gräbern, Gras auf dem Boden und Bäumen und Himmel im Hintergrund.

Ruhezeiten für Gräber in Villingen-Schwenningen enden 2025 – was Betroffene jetzt wissen müssen

Teaser: Bis zum 31. Dezember 2025 enden die Ruhefristen für folgende Gräber auf den Friedhöfen der Stadtteile Villingen, Schwenningen und Mühlhausen:

Veröffentlichungsdatum: 4. Dezember 2025, 05:00 Uhr MEZ

Die Stadt Villingen-Schwenningen hat Änderungen bei den Ruhefristen für Gräber auf ihren kommunalen Friedhöfen bekannt gegeben. Zahlreiche Grabstätten erreichen bis zum 31. Dezember 2025 das Ende ihrer Nutzungsdauer. Angehörige und Grabinhaber müssen sich nun auf die bevorstehende Räumung der betroffenen Flächen vorbereiten.

Die neuen Regelungen betreffen drei Grabarten auf den Friedhöfen in Villingen, Schwenningen und Mühlhausen. Bei Erdwahlgräbern mit Sterbefällen bis einschließlich des Jahres 2000 endet die Ruhefrist Ende 2025. Gleiches gilt für Urnenwahlgräber bei Sterbefällen bis 2010 sowie für Kindergräber bei Sterbefällen bis 2015.

Die Räumung der Gräber beginnt nach Ablauf der Frist im März 2026. Nicht beanspruchte Grabstätten werden von der Stadt vollständig geräumt. Betroffene Familien sollten vor dem Räumungstermin handeln, um persönliche Gegenstände zu sichern.