Schweizer muss sich wegen nicht deklarierter Antiquitätenuhr vor Gericht verantworten

Schweizer muss sich wegen nicht deklarierter Antiquitätenuhr vor Gericht verantworten
Ein 73-jähriger Schweizer muss sich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung verantworten, nachdem er an einer deutschen Grenzübergangsstelle eine Tischuhr aus dem 18. Jahrhundert nicht deklariert hatte. Das Antiquität im Wert von etwa 5.000 Euro wurde bei einer routinemäßigen Zollkontrolle in der Nähe von Konstanz entdeckt.
Der Vorfall ereignete sich am Grenzübergang Konstanz-Autobahn, wo Zollbeamte die nicht angemeldete Standuhr fanden. Der Mann hatte das Stück beim Einreise nach Deutschland nicht angegeben, woraufhin Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurden.
Der Schweizer Bürger beglich die fälligen Zollgebühren und durfte die Antiquität behalten. Die Behörden prüfen den Fall weiterhin im Rahmen der Steuerhinterziehungsermittlungen. Das Ergebnis der Untersuchungen wird zeigen, ob weitere Strafen verhängt werden.

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