Zweite Gauchach-Talbrücke auf der B31 rechtlich genehmigt

Zweite Gauchach-Talbrücke auf der B31 rechtlich genehmigt
Zweite Gauchachtalbrücke an der B31 rechtlich genehmigt
Teaser: Die Regierungspräsidium Freiburg hat eine bedeutende rechtliche Hürde für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B31 genommen. Eine Planergänzungsentscheidung bestätigte, dass die Umweltauswirkungen des Projekts dem Bau nicht entgegenstehen. Allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Die geplante Brücke soll zwischen Unadingen, einem Ortsteil von Löffingen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, und Döggingen entstehen.
18. Dezember 2025, 15:30 Uhr
Der Regierungspräsidium Freiburg hat die Pläne für die zweite Gauchachtalbrücke an der B31 genehmigt. Die Entscheidung folgt einer detaillierten Umweltprüfung sowie ergänzenden Untersuchungen zum Artenschutz und den Klimafolgen. Dennoch könnten weitere rechtliche Hindernisse den Baubeginn verzögern.
Die geplante Brücke soll das Gauchachtal zwischen Unadingen und Döggingen überspannen. Die Idee für dieses Bauwerk reicht Jahrzehnte zurück: Die Ortsumgehung Döggingen wurde bereits 1991 genehmigt und 2002 fertiggestellt, doch die zweite Brücke blieb bis heute ungebaut.
Eine zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfung war notwendig geworden, nachdem der Verkehrclub Deutschland (VCD) Klage eingereicht hatte. Die Prüfung umfasste Studien zu Artenschutz und Klimawirkungen. Laut dem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums stehen die Umweltauswirkungen des Projekts dem Bau nicht im Weg. Die als Planergänzungsentscheidung bekannte Genehmigung bestätigt, dass keine größeren ökologischen Hindernisse bestehen. Sollten keine weiteren Klagen eingereicht werden, kann die Behörde das Vergabeverfahren für die Bauarbeiten wiederaufnehmen. Dieses war 2022 aufgrund des laufenden Rechtsstreits ausgesetzt worden. Die Projektdokumente sind nun auf der Website des Regierungspräsidiums Freiburg einsehbar. Eine offizielle Bekanntmachung wird für Mitte Januar erwartet. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, und mögliche Einsprüche könnten das Vorhaben weiter verzögern. Ein konkreter Baubeginn steht noch nicht fest.
Mit der Genehmigung des Regierungspräsidiums kann das Projekt voranschreiten – vorausgesetzt, es gibt keine neuen rechtlichen Einwände. Bei einer Freigabe wird die Behörde das Ausschreibungsverfahren fortsetzen und einen Zeitplan für die Bauarbeiten festlegen. Die Fertigstellung der Brücke würde das Ende eines lange verzögerten Infrastrukturprojekts in der Region markieren.

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