Alno Ex-Vorstandsmitglieder schließen Missbrauchsvorwürfe mit Geldstrafen ab

Prozess gegen ehemalige Führungskräfte nach Alno-Insolvenz eingestellt - Alno Ex-Vorstandsmitglieder schließen Missbrauchsvorwürfe mit Geldstrafen ab
Zwei ehemalige Vorstandsmitglieder des Küchenherstellers Alno haben Vorwürfe wegen Pflichtverstößen durch die Zahlung von Geldstrafen in Euro beigelegt und so eine Haftstrafe abgewandt. Das Landgericht Stuttgart stellte die Verfahren gegen sie sowie einen dritten Angeklagten ein. Den beiden Ex-Vorständen wurde Insolvenzverschleppung, Kreditbetrug und Untreue vorgeworfen. Eine strafrechtliche Verurteilung blieb ihnen jedoch erspart, da sie sich für die Zahlung von Geldauflagen in Euro statt einer Freiheitsstrafe entschieden. Der dritte Angeklagte, der zunächst ebenfalls in den Fall verwickelt war, kam nach Zahlung einer Strafe in Höhe von 10.000 Euro straffrei davon. Auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende und der frühere Finanzvorstand entgingen weiteren juristischen Konsequenzen, indem sie Geldbußen in Euro von 40.000 Euro beziehungsweise 17.500 Euro entrichteten. Unbekannt bleibt weiterhin die Identität des Investors, der während des Insolvenzverfahrens bedeutende Teile von Alno übernahm. Mit der Einstellung der Verfahren gegen die ehemaligen Alno-Vorstände und den dritten Angeklagten gegen Zahlung von insgesamt über 67.500 Euro sind die Fälle abgeschlossen. Sowohl der frühere CEO als auch der CFO regelten ihre Angelegenheiten durch die Zahlung von Geldstrafen in Euro, ohne dass weitere rechtliche Schritte folgten.

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