Baden-Württemberg verlängert Mietpreisbremse auf 130 Gemeinden bis 2029

Mietbremse verlängert - Mannheim und Konstanz ausgenommen - Baden-Württemberg verlängert Mietpreisbremse auf 130 Gemeinden bis 2029
Baden-Württembergs Mietpreisbremse wird bis 2029 verlängert – nun in 130 Kommunen gültig Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg gilt künftig bis 2029 und umfasst nun 130 Gemeinden – deutlich mehr als die bisherigen 89. Während die Grünen den Entwurf befürworten, fordern sie weitere Beratungen. Ausgenommen bleiben jedoch Mannheim und Konstanz, da dort bereits lokale Vorschriften bestehen. Die Regelung begrenzt Mieterhöhungen bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit gilt sie zwar in mehr Kommunen als zuvor, erfasst aber nur noch 33 Prozent der Landesbevölkerung – zuvor waren es 36 Prozent. Ziel der Verlängerung ist es, die angespannte Wohnungsmarktsituation zu entschärfen, wie sie nach Bundesrichtlinien und Fachanalysen definiert wird. Mannheim und Konstanz fallen jedoch heraus, da sie bereits vor Einführung des Landesgesetzes 2023 eigene Regelungen für Kurzzeitvermietungen hatten. Die verlängerte Mietpreisbremse soll in Baden-Württemberg einen Ausgleich zwischen Mieterschutz und Marktentwicklung schaffen. Bis 2029 soll der Wohnungsbau so vorangetrieben werden, dass die Bremse überflüssig wird. Die Grünen unterstützen den Entwurf, bestehen aber auf weitere Abstimmungen, um die Wirksamkeit zu sichern.

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