BGH entscheidet im Februar: Wer zahlt für unfertige Dachgeschosswohnungen nach Baupleite?

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Ein kleines Haus mit einem blauen Dach, das eine Vorderwand mit Fenstern zeigt.

Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH wird im Februar über Fortsetzung der Dachgeschoss-Erweiterung entscheiden - BGH entscheidet im Februar: Wer zahlt für unfertige Dachgeschosswohnungen nach Baupleite?

Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH entscheidet im Februar über Fertigstellung von Dachgeschossausbauten

Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH entscheidet im Februar über Fertigstellung von Dachgeschossausbauten

  1. Dezember 2025, 10:07 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird Ende Februar in einem langwierigen Rechtsstreit über unfertige Dachwohnungen entscheiden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach der Insolvenz eines Bauunternehmens die Innenausbauarbeiten an Dachgeschosswohnungen abschließen muss. Die Eigentümer der Wohnungen fordern, dass die Gemeinschaft die Arbeiten übernimmt, doch diese besteht darauf, dass ihre Verantwortung sich lediglich auf tragende Bauteile beschränkt.

Der Rechtsstreit begann, als die Insolvenz eines Bauunternehmens den Ausbau von Dachwohnungen in einem Gebäude in Nordrhein-Westfalen unvollendet zurückließ. Die Eigentümer dieser Einheiten verlangten von der Wohnungseigentümergemeinschaft, den Ausbau nicht tragender Trennwände, Heizkörper, Rohrleitungen, Elektroleitungen und Dachflächenfenster an Dachgeschosswohnungen zu übernehmen.

Die Entscheidung des Gerichts wird klären, ob die Gemeinschaft die ausstehenden Arbeiten an Dachgeschosswohnungen fertigstellen muss oder ob die Eigentümer die verbleibenden Bauarbeiten selbst finanzieren und organisieren müssen. Das Urteil wird zudem Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle haben, in denen es um Insolvenzen von Baufirmen und gemeinsame Eigentumsverpflichtungen an Dachgeschosswohnungen geht.