BGH-Urteil verschärft Regeln für Rabattwerbung nach Kaffee-Skandal

Bundesgerichtshof entscheidet über Kaffee-Werbung mit reduziertem Preis - BGH-Urteil verschärft Regeln für Rabattwerbung nach Kaffee-Skandal
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat geklärt, wie Rabatte nach der neuen Preisangabenverordnung beworben werden müssen. Die Entscheidung folgt auf Bedenken wegen irreführender Kaffee-Werbung und setzt strengere Regeln für Preistransparenz durch.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Kaffee-Werbung, die mit einem reduzierten Preis warb. Die Wettbewerbszentrale argumentierte, dass solche Aktionen Verbraucher täuschen könnten, wenn keine klaren Referenzpreise angegeben werden. Nach der neuen Verordnung müssen Unternehmen bei der Bewerbung von Rabatten nun den niedrigsten Gesamtpreis eines Produkts in den letzten 30 Tagen angeben.
Das Urteil unterstreicht die Pflicht zu korrekten Preisangaben in der Rabattwerbung. Unternehmen sind nun verpflichtet, die 30-Tage-Niedrigstpreisregel einzuhalten – andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen. Ziel der Entscheidung ist es, Käufer vor irreführenden Marketingpraktiken zu schützen.

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