BGH-Urteil: Wer haftet bei DSGVO-Verstößen im Betrieb?

BGH-Urteil: Wer haftet bei DSGVO-Verstößen im Betrieb?
Deutschlands höchstes Gericht hat geklärt, wer die rechtliche Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trägt. Am 7. Oktober 2025 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Beschäftigte in der Regel nicht als "Verantwortliche" im Sinne der Verordnung gelten. Dieses Urteil hat Auswirkungen darauf, wie Datenschutzverstöße und -verletzungen in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen geahndet werden.
Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Abgrenzung zwischen einem "Verantwortlichen" und den in dessen Auftrag handelnden Personen. Nach der DSGVO tragen Verantwortliche die volle rechtliche Verantwortung für die Datenverarbeitung – von Transparenz und Sicherheit bis hin zur Wahrung der Betroffenenrechte. Sie haften zudem bei Verstößen, sowohl gegenüber den betroffenen Personen als auch gegenüber den Aufsichtsbehörden.
Der BGH betont mit seinem Urteil, dass vor allem Arbeitgeber – und nicht die Mitarbeiter – für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich bleiben. Bei Missbrauch von Daten können Beschäftigte zwar weiterhin sanktioniert werden, doch die Entscheidung präzisiert ihre eingeschränkte Rolle als Verantwortliche. Die Aufsichtsbehörden überwachen weiterhin unbefugte Datenzugriffe und verhängen Bußgelder, insbesondere in den Bereichen Strafverfolgung und öffentliche Verwaltung.

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