BGH-Urteil zu Wirecard: Werden Aktionäre künftig als Gläubiger anerkannt?

Bundesgerichtshof diskutiert Schadenersatzansprüche nach Wirecard-Kollaps - BGH-Urteil zu Wirecard: Werden Aktionäre künftig als Gläubiger anerkannt?
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird in Kürze ein endgültiges Urteil in einem bedeutenden Insolvenzverfahren von Wirecard fällen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Aktionäre als Gläubiger anerkannt werden können – eine Entscheidung, die die Verteilung der Insolvenzmasse unter den Gläubigern maßgeblich beeinflussen könnte.
Der Streit dreht sich um eine Kapitalanlagegesellschaft, die klären lässt, welche Rechte Aktionäre in der Insolvenzmasse geltend machen können. Bisher gelten Aktionäre als nachrangige Gläubiger, was bedeutet, dass sie nur dann Ansprüche haben, wenn alle anderen Insolvenzgläubiger vollständig befriedigt sind. Sollte der BGH jedoch zugunsten der Aktionäre entscheiden, würde sich ihr Status ändern – mit möglichen Kürzungen für die übrigen Insolvenzgläubiger bei der Verteilung der Insolvenzmasse.
Der Fall, der aus dem Zusammenbruch von Wirecard hervorgegangen ist, wird mit großer Spannung verfolgt, da er weitreichende Konsequenzen für künftige Insolvenzverfahren haben könnte. Die Entscheidung des Gerichts wird mit großer Erwartung entgegengenommen; der 13. November 2025 ist als Termin für die Urteilsverkündung festgesetzt.
Mit seinem Urteil am 13. November 2025 wird der BGH die Rechte von Aktionären in Insolvenzverfahren klären – eine Entscheidung, die nicht nur die Vermögensverteilung im Fall Wirecard prägen, sondern auch richtungsweisend für künftige Insolvenzverfahren sein könnte.

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