EU-Lieferkettengesetz: Weniger Bürokratie für Unternehmen durch neue Vereinbarung

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EU-Lieferkettengesetz: Weniger Bürokratie für Unternehmen durch neue Vereinbarung

Einigung zum EU-Lieferkettengesetz und zu Nachhaltigkeitsberichten

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  1. Dezember 2025

Finanzen, Wirtschaft, Politik, Allgemeine Nachrichten**

Eine neue Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament vereinfacht die Berichtspflichten für Unternehmen. Die Einigung erhöht die Schwellenwerte für das EU-Lieferkettengesetz und die Nachhaltigkeitsberichterstattung, wodurch die Zahl der betroffenen Unternehmen sinkt. Laut Behörden soll dies die Belastung für kleinere Betriebe verringern, während weiterhin zentrale Standards durchgesetzt werden.

Die Regelung reduziert die Dokumentations- und Meldepflichten für Firmen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen weniger Anforderungen erfüllen, während für Großunternehmen angepasste Fristen gelten. Zudem wurde eine EU-weite zivilrechtliche Haftung im Rahmen des Lieferkettengesetzes vermieden, was die rechtlichen Risiken für Unternehmen begrenzt.

Die überarbeiteten Vorschriften senken die Compliance-Kosten für tausende Betriebe. Weniger Unternehmen sind künftig berichtspflichtig, und die Fristen wurden verlängert. Die Umsetzung in der EU hängt nun vom Zeitplan der einzelnen Mitgliedstaaten ab – Deutschland arbeitet noch an der Finalisierung seines nationalen Ansatzes.