Gericht stoppt DRV-Rückforderung: Wann Rentner nicht zahlen müssen

Gericht stoppt DRV-Rückforderung: Wann Rentner nicht zahlen müssen
Rentner in Deutschland werden aufgefordert, die Berechtigung von Forderungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) genau zu prüfen. Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt, dass manche Rückforderungsansprüche wegen verstrichener Fristen nicht mehr durchsetzbar sein könnten. Im konkreten Fall ging es um eine strittige Halbwaisenrente, bei der die Forderung als verjährt eingestuft wurde.
Das Sozialgericht Baden-Württemberg entschied, dass Rentenstellen bei der Geltendmachung von Ansprüchen zügig und korrekt handeln müssen. Im vorliegenden Fall hatte die DRV versucht, Gelder für eine Halbwaisenrente zurückzufordern – doch die gesetzliche Frist war bereits abgelaufen. Nach deutschem Recht ist die Rückforderung von Überzahlungen nur innerhalb einer Verjährungsfrist von zehn Jahren zulässig – sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten nachgewiesen wird.
Das Urteil unterstreicht, wie wichtig es für Rentner ist, die Rechtmäßigkeit von DRV-Forderungen zu überprüfen, bevor sie Zahlungen leisten. Ist die Frist abgelaufen, kann die Forderung möglicherweise nicht mehr rechtlich durchgesetzt werden. Die Rentenstellen ihrerseits müssen sicherstellen, dass sie innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume handeln, um Streitfälle zu vermeiden.

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