OLG Karlsruhe erlaubt Notaren rückwirkende Gebührenerhöhungen nach BGH-Urteilen

OLG Karlsruhe erlaubt Notaren rückwirkende Gebührenerhöhungen nach BGH-Urteilen
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe) bestätigt, dass Notare in Deutschland rückwirkend zusätzliche Gebühren auf Grundlage späterer Gerichtsentscheidungen geltend machen können. Im konkreten Fall ging es um eine Finanzierungsrunde über 7 Millionen Euro, bei der der Notar zunächst 1.535,38 Euro berechnete, nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) jedoch weitere 35.832,45 Euro in Rechnung stellte. Das Gericht bestätigte die Gesamtgebühren von rund 100.000 Euro und wies die Beschwerden der Beteiligten zurück.
Streitgegenstand waren notarielle Dienstleistungen für ein zweisprachiges Investment and Shareholders’ Agreement, einen Gesellschafterbeschluss sowie damit zusammenhängende Unterlagen. Nach einem einschlägigen BGH-Urteil forderte der Notar eine Nachzahlung und berief sich dabei auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sowie die gefestigte Rechtsprechung, die die Erhöhung rechtfertigten. Das OLG Karlsruhe gab dem Notar recht und stellte fest, dass dieser gesetzlich verpflichtet sei, die Gebühren im Einklang mit der Auslegung des BGH nachträglich anzupassen.
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe unterstreicht, dass Notare aktualisierte Gebührenstrukturen rückwirkend anwenden dürfen, sofern höhere Gerichte dies stützen. Mandanten, die an komplexen Transaktionen – insbesondere mit zweisprachigen Dokumenten – beteiligt sind, müssen daher mit höheren Kosten rechnen, es sei denn, sie greifen auf alternative rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zurück. Das Urteil gilt jedoch nicht für Fälle, in denen lediglich ergänzende englischsprachige Satzungen beigefügt werden.

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